Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln im Schuljahr 2023/24
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Sie können an unserer Schule die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgeltes ausleihen. Das Ausleihverfahren richtet sich nach den Beschlüssen unserer Gesamtkonferenz. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Es werden sowohl benutzte als auch neue Schulbücher ausgeliehen. Ein anderer Teil der Bücher und Arbeitshefte muss aufgrund der veränderten Bestimmungen und auf Beschluss der Gesamtkonferenz in jedem Fall von Ihnen gekauft werden.
Die Oberschule Langen nutzt ein onlinebasierendes System für die Anmeldung und Abwicklung der Lernmittelausleihe. Die Anmeldung zur Lernmittelausleihe erfolgt dabei durch Sie vom heimischen PC, Tablet oder Handy aus. Dazu bitte HIER klicken.
Sie werden dann Schritt für Schritt durch das Anmeldeverfahren geführt. Bitte beachten Sie, dass Sie im Laufe des Bestellprozesses die Geschwisterermäßigung oder die Gebührenbefreiung nach SGBII/Wohngeld/ Kinderzuschlag beantragen können. Dazu muss unbedingt das entsprechende Feld angeklickt werden. Auch wenn Sie Freigestellt (nach SGBII etc.) sind, müssen Sie sich online anmelden. Die Anmeldung wird erst dann rechtswirksam, wenn die Daten online eingeben und die Anmeldung abgeschlossen wird und wenn das Geld fristgerecht mit dem korrekten Verwendungszweck auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.
Da eine verbindliche Kursentscheidung erst mit den Zeugniskonferenzen getroffen werden kann, betrachten wir Ihre jetzigen Angaben zu den Kursen als voraussichtliche Zuordnung. Die Gebühren für die jeweiligen Kursbücher sind gleich, daher ändert sich der zu zahlende Gesamtbetrag nicht. Die Anschaffung der Arbeitshefte ist auch von der verbindlichen Kurszuordnung abhängig.
Sie möchten nicht an der Ausleihe teilnehmen: Kaufen Sie ausschließlich Bücher, die HIER bei den jeweiligen Jahrgängen aufgelistet sind und den Kurserwartungen, die auf dem Zeugnis ausgewiesen sind, entsprechen.
Zahlungsziel:
Die Leihgebühr für das Schuljahr 2023/24 muss bis zum 23. August 2023 überwiesen werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich dafür, alle erforderlichen Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Bei Familien mit mindestens drei schulpflichtigen Kindern. Hier gilt:
- Die Kopien der aktuellen Schülerausweise oder entsprechender Schulbescheinigungen sind einzureichen.
- Abgabe bei Neuanmeldungen: Bitte Kopien den Anmeldeunterlagen beifügen.
- Abgabe bei bereits an der Oberschule Langen beschulten Kindern: Bitte bei der Klassenlehrkraft bis zum Zahlungsziel abgeben.
- Wenn Geschwister bereits in der Oberschule Langen beschult werden: Hier werden keine Schulbescheinigungen benötigt. Bitte schreiben Sie alle Vor- und Nachnamen der Kinder mit Angabe der Klasse zum neuen Schuljahr auf einem Blatt und fügen es der Anmeldung bei, geben es bei der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat ab.
Bei Familien, die von der Lernmittelausleihe befreit sind, als Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites-, Achtes- oder Zwölftes Buch sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier gilt:
- Eine Kopie der 1. Seite des aktuellen Nachweises des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers ist einzureichen.
- Bei Neuanmeldungen: Bitte Kopien der Nachweise den Anmeldeunterlagen beifügen.
- Bei bereits an der Oberschule Langen beschulten Kindern: Bitte bei der Klassenlehrkraft bis zum Zahlungsziel abgeben.