Test- & Maskenpflicht bleiben bestehen
Damit wir weiterhin alle unsere Schüler:innen wie gewohnt in voller Klassenstärke unterrichtet werden und sich in den Pausen austauschen können, gelten an unserer Schule weiterhin die beschlossenen Maßnahmen. Hierbei gibt es neue Informationen zu freiwilligen Testungen für geimpfte und genesenen Schüler:innen.
Damit der gemeinsame Unterricht stattfinden kann, möchten wir auf folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinweisen:
- Testpflicht: drei Testungen der SchülerInnen pro Woche (montags, mittwochs und freitags), Ausgabe der Tests in der Schule, Durchführung zu Hause, Bestätigung des negativen Testergebnisses bei der Klassenlehrkraft vor Unterrichtsbeginn abgeben
- Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene SchülerInnen
- Freiwillige Testungen sind je nach Testkapazität möglich. Die Anfragen erfolgen über die Klassenlehrkraft. Freiwillige Testungen sollen auf besondere Anlässe beschränkt bleiben (Erkältungsanzeichen, enger Körperkontakt zu Schülerinnen und Schülern, hohe Betroffenheit der Schule, Testung nach Feiertagen etc.).
- Positive Testung in der Klasse: alle Schüler:innen der Klasse testen sich an den folgenden fünf Schultagen – solange keine Symptome vorhanden und die Testungen negativ sind, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich.
- Mund- und Nasen-Bedeckung im Schulgebäude und im Unterricht (auch am Arbeitsplatz)
- keine Maskenpflicht im Freien (z.B. auf dem Schulgelände während der Pausen)
- Tragepausen der Mund- und Nasenbedeckungen werden ermöglicht
- Mindestabstand von 1,5 m zu allen klassenfremden Personen
- Bei jedem Betreten des Schulgebäudes den zugeordneten Ein- & Ausgang nutzen
- Bei jedem Betreten des Schulgebäudes Hände desinfizieren (oder waschen) – Lehrkräfte erwarten die Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsbeginn und nach den Pausen an den jeweiligen Treffpunkten der Klassen
- Keine Berührungen (z.B. Hände schütteln)
- Gegenstände (z.B. Stifte, Lineale, Becher, Trinkflaschen etc.) nicht teilen
Ein landesweiter Wechsel in ein Szenario B oder C ist nicht mehr vorgesehen. Bei Infektionsausbrüchen an Schulen wird künftig das zuständige Gesundheitsamt – soweit das nötig ist – schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen anordnen.
Hinweis zu anlassbezogenen intensivierten Testen bei Vorliegen eines Corona-Falls
Ergibt eine Testung mittels eines Laienselbsttests das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 bei einer Schülerin oder einem Schüler (Verdachtsfall), ist jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe an den folgenden fünf Schultagen zur Durchführung eines Tests an jedem Präsenztag verpflichtet, wenn nicht das Ergebnis der auf den Verdachtsfall folgende PCR-Testung negativ ist. Im Anschluss erfolgt die Rückkehr zum üblichen Testrhythmus. Die anlassbezogenen intensivierten Testungen (ABIT) schließen auch Schüler:innen ein, die vollständig geimpft oder genesen sind (Lehrkräfte und anderes schulisches Personal nach Nr. 4 sind hiervon ausgenommen).
Weitere Hinweise zu Weihnachtsfeiern oder Schulfahrten finden Sie in der Rundverfügung 30/2021.
HIER geht’s zum Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule.
Außerdem wendet sich Herr Minister Tonne mit folgenden Briefen an die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie unsere Schüler:innen: