Winterregelung

Auch bei der diesjährigen Winterregelung werden den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern, wie in den vergangenen Schuljahren, die Fahrtkosten erstattet.

Die Winterregelung gilt immer ab dem 01. November bis zum 31. März.

Während der Winterregelung erwerben die Erziehungsberechtigten die Fahrkarten bei der jeweiligen Busgesellschaft. Die Fahrkarten sind im Regelfall auch in den Bussen erhältlich. Mit den abgegoltenen Fahrkarten können dann mittels des Antrages zur Fahrtkostenerstattung die entstandenen Kosten geltend gemacht werden. Das Formular erhalten Sie im Downloadbereich oder vor dem Sekretariat. Es werden in den jeweiligen Kalendermonaten nur die notwendigen Fahrtkosten erstattet, d. h. maximal die günstigste Kombination aus Monats- und Wochenkarten sowie Einzelfahrkarten. Konkrete Angaben zu den Fahrpreisen und zum Bezug der verbilligten Schülerfahrkarten können bei den jeweiligen Linienbetreibern erfragt werden.

Die Anspruchsberechtigung für die Winterregelung kann aus der Entfernungstabelle, in dem Schaukasten im Eingangsbereich am Haupteingang (gegenüber der Mensa), entnommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Landkreises Cuxhaven.

Weitere Hinweise zur Schülerbeförderung und  Rückerstattung von Fahrtkosten

Wer hat Anspruch?

Rückerstattung für das ganze Jahr:

Für die 5. bis 10. Klassen gilt der Anspruch auf Rückerstattung bei einer Entfernung von 3 Kilometer.

Rückerstattung in den Wintermonaten:

Für die 5. bis 10. Klassen gilt der Anspruch auf Rückerstattung bei einer Entfernung von 2 Kilometer.

Schüler, die mehr als 2 km entfernt wohnen,  haben Anspruch auf die “Winterregelung”. (Gilt nicht für Schüler mit einem Fahrausweis)

Die Fahrtkosten werden für alle Jahrgänge vom 01. November bis zum 31. März erstattet.

Antrag auf Rückerstattung

Im Rahmen der Fahrtkostenerstattung muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Bei PKW-Benutzung ist eine Anlage auszufüllen. Die Vordrucke liegen im Fächerkasten rechts vor dem Sekretariat. Oder können im Downloadbereich gefunden werden.

Die Entfernung gilt sowohl zwischen Wohnung und Schule als auch für die Entfernung zwischen Wohnung und Haltestelle.

 Ausfüllen des Antrags:

  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.
  • Die Tickets müssen auf einem extra Blatt geklebt werden.
  • Der Antrag muss zur Prüfung im Sekretariat abgeben werden und wird dann an den Landkreis weiter geleitet.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung.